Vorsorge: Schwanger? 4 Fakten über Ultraschalluntersuchungen (opens original article in a new tab)
Der Artikel informiert über vier Fakten zu Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft, darunter die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen, das Recht auf Nichtwissen bezüglich des Geschlechts, die Sicherheit der Untersuchungen und das Verbot von nicht medizinischen Ultraschalluntersuchungen.
- Gesetzlich versicherte Schwangere haben Anspruch auf drei Ultraschalluntersuchungen.
- Das Geschlecht des Kindes kann in der zweiten Schwangerschaftswoche bestimmt werden, aber Eltern haben ein Recht auf Nichtwissen.
- Ultraschalluntersuchungen schaden dem ungeborenen Kind nicht und sind sicher.
- Seit 2021 sind nicht medizinisch begründete Ultraschalluntersuchungen, wie das sogenannte „Babyfernsehen“, verboten.
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