Verbraucherrecht: Neuheit im Onlinehandel: Ein Klick für den Widerruf (opens original article in a new tab)
Ein neues Gesetz verpflichtet Online-Shops ab dem 19. Juni, einen gut sichtbaren Widerrufsbutton anzubieten, um den Widerruf von Verträgen zu vereinfachen. Die Regelung betrifft den gesamten B2C-Onlinehandel und erfordert einen zweistufigen Prozess. Branchenverbände kritisieren die neue Vorschrift als bürokratisch und riskant.
- Ab dem 19. Juni müssen Online-Shops einen gut sichtbaren Widerrufsbutton anbieten.
- Der Widerruf erfolgt in zwei Stufen: Klick auf den Button und Bestätigung per E-Mail.
- Branchenverbände kritisieren die neue Regelung als bürokratisch und riskant.
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