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Steuern: Dienstreisen mit dem Privatauto trotz Dienstwagen – BFH legt strenge Steuerregeln fest (opens original article in a new tab)

TL;DR

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Dienstreisen mit dem Privatauto trotz vorhandenen Dienstwagens nur unter strengen Bedingungen als Werbungskosten abgesetzt werden können.

  • Ein Arbeitnehmer konnte Fahrtkosten mit dem Privatwagen nicht als Werbungskosten geltend machen, obwohl ein Firmenwagen zur Verfügung stand.
  • Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Nutzung des Privatwagens nur unter strengen Bedingungen als angemessen gilt.
  • Die Angemessenheit hängt von der Motivation und der privaten Nutzung ab, wobei der gewissenhafte Steuerpflichtige als Maßstab dient.

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