Rücktritt vom Kaufvertrag: Gericht stärkt Käuferrechte bei zu kurzer E-Auto-Reichweite (opens original article in a new tab)
Ein Gericht hat entschieden, dass Käufer bei erheblicher Unterschied zwischen der angegebenen und der tatsächlichen Reichweite eines E-Autos vom Kaufvertrag zurücktreten können. Eine Abweichung von mehr als zehn Prozent kann als Sachmangel angesehen werden, wobei ein Gutachten erforderlich ist.
- Gericht entscheidet, dass bei erheblicher Abweichung der E-Auto-Reichweite vom Herstellerangaben der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten kann.
- Eine Abweichung von mehr als zehn Prozent kann als erheblicher Sachmangel angesehen werden.
- Ein unabhängiges Sachverständigengutachten ist erforderlich, um eine dauerhafte und erhebliche Abweichung nachzuweisen.
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