Kfz-Versicherung: Autodiebstahl: Kein Geld vom Versicherer nach Falschangabe (opens original article in a new tab)
Ein Versicherter erhielt kein Geld für einen vermeintlichen Autodiebstahl, weil er bei der Schadenanzeige falsche Angaben machte und einen alten Unfall verschwieg. Das Gericht entschied gegen ihn, da die Glaubwürdigkeit litt und der Diebstahl nicht nachweisbar war.
- Die Versicherung zahlt nicht, weil der Halter einen alten Unfall verschwieg.
- Das Gericht entschied im Sinne der Versicherung, da die Glaubwürdigkeit des Versicherten gelitten hatte.
- Der Kläger konnte den Diebstahl nicht mit zusätzlichen Beweisen belegen.
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