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Fragen aus dem Arbeitsrecht: Kann ich während der Elternzeit gekündigt werden? (opens original article in a new tab)

TL;DR

Arbeitnehmer haben während der Elternzeit einen besonderen Kündigungsschutz, der nur in Ausnahmefällen außer Kraft gesetzt werden kann. Kündigungen sind nur bei Betriebsstilllegung möglich, wobei die Zustimmung der zuständigen Behörde erforderlich ist. Der Schutz beginnt frühestens acht Wochen vor der Elternzeit, je nach Alter des Kindes.

  • Während der Elternzeit ist ein besonderer Kündigungsschutz für Arbeitnehmer gültig.
  • Kündigungen sind nur in Ausnahmefällen wie Betriebsstilllegung möglich.
  • Der Schutz beginnt frühestens acht Wochen vor der Elternzeit, je nach Alter des Kindes.

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