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Fragen aus dem Arbeitsrecht: Chats: Darf mein Chef meinen Dienst-Messenger kontrollieren? (opens original article in a new tab)

TL;DR

Arbeitnehmer können Dienst-Messenger auch für private Gespräche nutzen, jedoch muss der Arbeitgeber die Kontrolle transparent und verhältnismäßig durchführen. Bei Verstößen drohen Abmahnungen oder Kündigung.

  • Dienst-Messenger können auch für private Gespräche genutzt werden.
  • Der Arbeitgeber darf private Nutzung kontrollieren, wenn sie untersagt ist.
  • Bei Straftaten oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen ist eine Kontrolle zulässig.
  • Der Arbeitnehmer muss über die Art und Umfang der Kontrolle informiert werden.

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