Fragen aus dem Arbeitsrecht: Chats: Darf mein Chef meinen Dienst-Messenger kontrollieren? (opens original article in a new tab)
Arbeitnehmer können Dienst-Messenger auch für private Gespräche nutzen, jedoch muss der Arbeitgeber die Kontrolle transparent und verhältnismäßig durchführen. Bei Verstößen drohen Abmahnungen oder Kündigung.
- Dienst-Messenger können auch für private Gespräche genutzt werden.
- Der Arbeitgeber darf private Nutzung kontrollieren, wenn sie untersagt ist.
- Bei Straftaten oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen ist eine Kontrolle zulässig.
- Der Arbeitnehmer muss über die Art und Umfang der Kontrolle informiert werden.
Conversation
No comments yet
Threaded discussion is coming next — this is where the community conversation about this story will live.