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Finanzamt: Wegzugsteuer trifft auch Erben im Ausland – so schützen Sie Ihr Vermögen (opens original article in a new tab)

TL;DR

Die Wegzugsteuer kann auch bei Erben im Ausland fällig werden. Drei Strategien sind vorgeschlagen, um das Erbe vor der Steuer zu schützen.

  • Die Wegzugsteuer kann auch bei Erben im Ausland fällig werden, selbst wenn der Vermögende in Deutschland wohnt.
  • Drei Strategien sind vorgeschlagen, um das Erbe vor der Steuer zu schützen: Vermächtnis unter aufschiebender Bedingung, geschäftsleitende Holding und Familienstiftung.
  • Die Steuer wird aus dem fiktiven Veräußerungsgewinn berechnet und beträgt 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

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