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Elektroauto: Weniger Reichweite als versprochen – Gericht erlaubt Rückgabe (opens original article in a new tab)

TL;DR

Elektroauto-Käufer können bei starken Abweichungen der Reichweite von den WLTP-Werten den Kaufvertrag rückgängig machen

  • Gericht entschied, dass deutliche Abweichung der Reichweite von WLTP-Werten als Sachmangel gilt
  • Käufer kann Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen, wenn Abweichung über 18 Prozent liegt
  • Herstellerangabe von jährlicher Batteriedegradation von 3,75 Prozent wurde nicht anerkannt
  • Batteriedegradation von 2,5 Prozent pro Jahr wird von Gericht als normal angesehen

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