Elektroauto: Weniger Reichweite als versprochen – Gericht erlaubt Rückgabe (opens original article in a new tab)
Elektroauto-Käufer können bei starken Abweichungen der Reichweite von den WLTP-Werten den Kaufvertrag rückgängig machen
- Gericht entschied, dass deutliche Abweichung der Reichweite von WLTP-Werten als Sachmangel gilt
- Käufer kann Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen, wenn Abweichung über 18 Prozent liegt
- Herstellerangabe von jährlicher Batteriedegradation von 3,75 Prozent wurde nicht anerkannt
- Batteriedegradation von 2,5 Prozent pro Jahr wird von Gericht als normal angesehen
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