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Beleidigungen: Merz: Habe als Kanzler keinen Strafantrag gestellt (opens original article in a new tab)

TL;DR

Friedrich Merz hat seit seiner Amtszeit als Kanzler keinen Strafantrag gegen Beleidigungen gestellt und betont, dass er persönlich nicht empfindlich sei. Er sieht die Grenze der Meinungsfreiheit dort, wo das Amt eines Politikers beschädigt wird.

  • Friedrich Merz hat seit seiner Amtszeit als Kanzler keinen Strafantrag gegen Beleidigungen gestellt.
  • Merz betont, dass er persönlich nicht empfindlich gegenüber Beleidigungen sei und dies nicht als Straftatbestand betrachte.
  • Er sieht die Grenze der Meinungsfreiheit dort, wo das Amt eines Politikers beschädigt wird, nicht die Person.
  • Merz ist für eine Diskussion über die Reform des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs.

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