Urteil: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten (opens original article in a new tab)
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz in Bayern, da die Partei verfassungsfeindliche Äußerungen geäußert hat. Die AfD hatte dagegen geklagt, doch die Klage wurde abgewiesen.
- Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte, dass der Verfassungsschutz die AfD in Bayern beobachten darf.
- Das Gericht begründete die Entscheidung mit verfassungsfeindlichen Äußerungen der AfD, wie zur Remigration und Diffamierung von Migranten.
- Die AfD hatte gegen die Beobachtung geklagt, aber die Klage wurde abgewiesen.
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