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Urteil: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten (opens original article in a new tab)

TL;DR

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz in Bayern, da die Partei verfassungsfeindliche Äußerungen geäußert hat. Die AfD hatte dagegen geklagt, doch die Klage wurde abgewiesen.

  • Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte, dass der Verfassungsschutz die AfD in Bayern beobachten darf.
  • Das Gericht begründete die Entscheidung mit verfassungsfeindlichen Äußerungen der AfD, wie zur Remigration und Diffamierung von Migranten.
  • Die AfD hatte gegen die Beobachtung geklagt, aber die Klage wurde abgewiesen.

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