Umsetzung von EU-Recht: Marmelade darf wieder Marmelade heißen (opens original article in a new tab)
Eine EU-Richtlinie ermöglicht es, Marmelade aus allen Früchten als Marmelade zu bezeichnen und verlangt detaillierte Angaben zur Herkunft von Honig.
- EU-Richtlinie ermöglicht nun, dass Marmelade aus allen Früchten als Marmelade bezeichnet werden darf.
- Marmelade aus Zitrusfrüchten muss nun als Zitrusmarmelade bezeichnet werden, um Verwechslungen zu vermeiden.
- Herkunft von Honig muss nun detaillierter auf Etiketten angegeben werden, mit Namen der Ursprungsländer und Gewichtsanteilen.
- Honig, der vor der Änderung abgefüllt wurde, darf weiterhin verkauft werden.
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