Hitzefrei im Büro? So sieht es im Arbeitsrecht wirklich aus (opens original article in a new tab)
Im Büro gibt es kein gesetzlich festgelegtes Hitzefrei. Ab 35 Grad muss der Arbeitgeber handeln, bei 30 Grad müssen Getränke bereitgestellt werden. Die Arbeitsstättenrichtlinie sieht eine maximale Temperatur von 26 Grad vor, aber Ausnahmen sind möglich.
- Hitzefrei im Büro ist nicht klar geregelt.
- Ab 35 Grad im Büro muss der Arbeitgeber handeln.
- Arbeitgeber müssen bei Temperaturen ab 30 Grad Getränke bereitstellen.
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