Neues Gesetz zum Gefangenenschutz: So etwas wie Gablingen soll nie wieder passieren (opens original article in a new tab)
Bayern hat neue Gesetze zum Schutz von Gefangenen verabschiedet, darunter Regelungen zur Entscheidung durch Richter und zur Begrenzung der Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen.
- Gesetzesverschärfungen zum Schutz von Gefangenen in Bayern wurden einstimmig im Landtag gebilligt.
- Ein Richter muss künftig entscheiden, ob ein Gefangener länger als 72 Stunden in einem besonders gesicherten Haftraum untergebracht wird.
- Flucht- und Befreiungsgefahr ist künftig kein Grund für die Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen.
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