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Rechtswidrige Haft – Genugtuung für Prostituiertenmörder ist jetzt Verhandlungssache (opens original article in a new tab)

TL;DR

Der Prostituiertenmörder, der aufgrund eines EGMR-Urteils freigelassen wurde, verhandelt mit dem Kanton Aargau über die Höhe der Entschädigung für die rechtswidrige Haft.

  • Der Prostituiertenmörder wurde 2008 verurteilt und 2019 aufgrund eines EGMR-Urteils freigelassen.
  • Der Kanton Aargau und der Mann verhandeln über die Höhe der Entschädigung für die rechtswidrige Haft.
  • Das Verwaltungsgericht Aargau bestätigte die Haftpflicht des Kantons, lehnte aber Schadenersatz für entgangenen Lohn ab.
  • Das Bundesgericht hat das Verfahren zur Entschädigung ausgesetzt, da Vergleichsverhandlungen stattfinden.

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