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SRF Newssrf.ch

Bald vor Bundesgericht – Wer zahlt fürs Spermien-Einfrieren bei trans Menschen? (opens original article in a new tab)

TL;DR

Das Schweizer Bundesgericht entscheidet, ob das Einfrieren von Spermien vor einer geschlechtsangleichenden Hormonbehandlung von der Krankenkasse übernommen wird. Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme ab, während das Kantonsgericht die trans Person unterstützte.

  • Das Bundesgericht entscheidet, ob das Einfrieren von Spermien vor einer geschlechtsangleichenden Hormonbehandlung kassenpflichtig ist.
  • Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme ab, da die Transition nicht in der gesetzlichen Liste der kassenpflichtigen Fälle enthalten ist.
  • Das Genfer Kantonsgericht gab der trans Person Recht, da die Hormontherapie die Fruchtbarkeit 100-prozentig beeinträchtigt und somit als medizinisch notwendig gilt.

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