Sie ärgern sich über Trumps krumme Aktiengeschäfte? Bundesräte und der deutsche Kanzler könnten unbemerkt dasselbe tun (opens original article in a new tab)
In der Schweiz und Deutschland gibt es kaum Vorschriften zur Offenlegung von Aktientransaktionen von Politikern, was Insidergeschäfte schwer nachzuweisen macht.
- In der Schweiz und Deutschland gibt es kaum Vorschriften zur Offenlegung von Aktientransaktionen von Politikern.
- Insidergeschäfte sind in beiden Ländern illegal, aber schwer nachzuweisen.
- Schweizer Bundesräte und deutsche Politiker müssen ihre Aktien nicht öffentlich deklarieren, im Gegensatz zu US-Politikern.
- Es gibt keine bekannten Fälle von Insiderhandel in der Schweizer Politik, aber Verdachtsfälle in Deutschland.
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