Skip to content
24/7NewsPaper
Back to feed
NZZnzz.ch

Nach Urteil von Zuger Obergericht: Ringier muss Jolanda Spiess-Hegglin weniger Gewinn zahlen (opens original article in a new tab)

TL;DR

Das Zuger Obergericht reduzierte den Gewinn, den Ringier an Jolanda Spiess-Hegglin zahlen muss, auf 139.228 Franken. Das Gericht berücksichtigte weniger Werbeeinblendungen und tatsächliche Werbeeinnahmen. Beide Parteien tragen die Verfahrenskosten selbst. Spiess-Hegglin sieht das Urteil als Meilenstein an, während Ringier über einen Weiterzug nachdenkt.

  • Das Zuger Obergericht reduzierte den Gewinn, den Ringier an Jolanda Spiess-Hegglin zahlen muss, auf 139.228 Franken statt 309.531 Franken.
  • Das Gericht berücksichtigte bei der Berechnung weniger Werbeeinblendungen pro Artikel und die tatsächlichen Werbeeinnahmen von Ringier.
  • Beide Parteien müssen die Verfahrenskosten von je 15.000 Franken selbst tragen.
  • Spiess-Hegglin bezeichnet das Urteil als «Meilenstein des Schweizer Medienrechts», während Ringier über einen Weiterzug an das Bundesgericht nachdenkt.

Conversation

No comments yet

Threaded discussion is coming next — this is where the community conversation about this story will live.