Nach Urteil von Zuger Obergericht: Ringier muss Jolanda Spiess-Hegglin weniger Gewinn zahlen (opens original article in a new tab)
Das Zuger Obergericht reduzierte den Gewinn, den Ringier an Jolanda Spiess-Hegglin zahlen muss, auf 139.228 Franken. Das Gericht berücksichtigte weniger Werbeeinblendungen und tatsächliche Werbeeinnahmen. Beide Parteien tragen die Verfahrenskosten selbst. Spiess-Hegglin sieht das Urteil als Meilenstein an, während Ringier über einen Weiterzug nachdenkt.
- Das Zuger Obergericht reduzierte den Gewinn, den Ringier an Jolanda Spiess-Hegglin zahlen muss, auf 139.228 Franken statt 309.531 Franken.
- Das Gericht berücksichtigte bei der Berechnung weniger Werbeeinblendungen pro Artikel und die tatsächlichen Werbeeinnahmen von Ringier.
- Beide Parteien müssen die Verfahrenskosten von je 15.000 Franken selbst tragen.
- Spiess-Hegglin bezeichnet das Urteil als «Meilenstein des Schweizer Medienrechts», während Ringier über einen Weiterzug an das Bundesgericht nachdenkt.
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