Anbieter von Business-Apartments unterliegen vor Bundesgericht: Stadt Zürich darf Einschränkungen erlassen (opens original article in a new tab)
Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Stadt Zürich Kurzzeitvermietungen in Wohngebieten regulieren darf, um die Wohnbevölkerung zu schützen und die Mietwohnungsknappheit zu bekämpfen.
- Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Stadt Zürich Kurzzeitvermietungen in Wohngebieten einschränken darf.
- Die Regelung verhindert, dass kurzfristig vermietete Wohnungen zum Pflichtwohnanteil zählen, der bis zu 90 Prozent betragen kann.
- Das Gericht betont, dass der Schutz der ansässigen Wohnbevölkerung und der Mietwohnungsknappheit ein schutzwürdiges öffentliches Interesse darstellt.
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