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NZZnzz.ch

Anbieter von Business-Apartments unterliegen vor Bundesgericht: Stadt Zürich darf Einschränkungen erlassen (opens original article in a new tab)

TL;DR

Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Stadt Zürich Kurzzeitvermietungen in Wohngebieten regulieren darf, um die Wohnbevölkerung zu schützen und die Mietwohnungsknappheit zu bekämpfen.

  • Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Stadt Zürich Kurzzeitvermietungen in Wohngebieten einschränken darf.
  • Die Regelung verhindert, dass kurzfristig vermietete Wohnungen zum Pflichtwohnanteil zählen, der bis zu 90 Prozent betragen kann.
  • Das Gericht betont, dass der Schutz der ansässigen Wohnbevölkerung und der Mietwohnungsknappheit ein schutzwürdiges öffentliches Interesse darstellt.

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