Mobilfunk: Streit um Heavy User wandert zum EuGH (opens original article in a new tab)
Das Oberverwaltungsgericht hat die Bundesnetzagentur daran gehindert, eine Vertragsklausel eines Mobilfunkanbieters umzusetzen, die Heavy User bei Netzüberlastung nachrangig behandeln würde. Der Streit um die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht wird vor den EuGH verlegt.
- Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat die Bundesnetzagentur vorläufig daran gehindert, eine Vertragsklausel eines Mobilfunkanbieters umzusetzen.
- Die Klausel würde Heavy User mit großem Datenvolumen bei Netzüberlastung nachrangig behandeln, was mit europäischem Recht in Frage gestellt wird.
- Das OVG wird voraussichtlich den EuGH um eine Vorabentscheidung bitten, um die Vereinbarkeit der Klausel mit dem EU-Recht zu klären.
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