EU-Gesetz gegen Sextortion und Kindesmissbrauch im Netz (opens original article in a new tab)
Die EU hat eine Reform des Strafrechts beschlossen, um sexuellen Kindesmissbrauch und dessen digitale Verbreitung zu bekämpfen. Live-Streaming von Missbrauch wird strafbar, sowie die Nutzung von KI-Systemen zur Erzeugung von Missbrauchsmaterial. Die Richtlinie sieht auch strengere Strafen und Verjährungsfristen vor.
- Die EU verschärft das Strafrecht gegen sexuellen Kindesmissbrauch und dessen digitale Verbreitung.
- Live-Streaming von Kindesmissbrauch wird EU-weit strafbar, einschließlich der Zahlung für Zugang zu solchen Streams.
- Die Richtlinie kriminalisiert auch die Nutzung von KI-Systemen zur Generierung von Missbrauchsmaterial und digitale Anleitungen zur Erzeugung von Missbrauchsmaterial.
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