Politikerbeleidigung: Muss Merz den „Lackaffen“ aushalten? (opens original article in a new tab)
Die Justizminister konnten sich auf einen Kompromiss einigen, der den Fokus auf kommunale Amts- und Mandatsträger verlagert und die Beleidigung von Politikern in ein „absolutes Antragsdelikt“ umwandelt.
- Neuer Paragraf 188 im Strafgesetzbuch wurde 2019 eingeführt, um Hetze und Beleidigungen gegen Politiker zu bestrafen.
- Die Justizminister konnten sich auf einen Kompromiss einigen, der den Fokus auf kommunale Amts- und Mandatsträger verlagert.
- Die Union setzte sich für die Umwandlung der Beleidigung von Politikern in ein „absolutes Antragsdelikt“ ein, wodurch nur noch bei Anzeige der Betroffenen ermittelt wird.
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