Teilerfolg für Christian Ulmen gegen „Spiegel“ (opens original article in a new tab)
Das Oberlandesgericht untersagte dem 'Spiegel' Teile seiner Berichterstattung über Christian Ulmen, insbesondere bezüglich Deepfake-Videos. Die Berichterstattung über Gewaltvorwürfe bleibt jedoch erlaubt.
- Das Oberlandesgericht untersagte Teile der Berichterstattung des 'Spiegel' über Christian Ulmen.
- Der 'Spiegel' darf nicht den Verdacht erwecken, Ulmen habe Deepfake-Videos hergestellt oder verbreitet.
- Die Berichterstattung über Gewaltvorwürfe von Collien Fernandes bleibt erlaubt.
Conversation
No comments yet
Threaded discussion is coming next — this is where the community conversation about this story will live.