Swimmingpool überraschend illegal: Geld zurück oder Schlag ins Wasser? [premium] (opens original article in a new tab)
Ein Swimmingpool wurde aufgrund der falschen Flächenwidmung als illegal erachtet. Das Gericht entschied, dass die Baufirma die Kosten trägt, da sie die Warnpflicht verletzt hat.
- Auftraggeber und Baufirma übersahen die Flächenwidmung, die einen Pool verbot
- Gericht entschied, dass die Baufirma die Warnpflicht verletzt hat und Kosten trägt
- ABGB regelt, dass Unternehmer den Auftraggeber warnen müssen, wenn Werk infolge unrichtiger Anweisungen mißlingt
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