Messenger-Überwachung: Der VfGH zwischen Terrorgefahr und Grillfeier [premium] (opens original article in a new tab)
Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) entscheidet über die Legitimität der staatlichen Messenger-Überwachung. Die Opposition kritisiert sie als Verstoß gegen Grundrechte, während die Regierung sie zur Terrorbekämpfung rechtfertigt. Die Verhandlungen zeigten unterschiedliche Standpunkte zu technischen und rechtlichen Aspekten.
- Der VfGH entscheidet über die Messenger-Überwachung, die von der Opposition angefochten wird.
- Die Regierung begründet die Überwachung mit der Terrorbekämpfung, während die Opposition massive Grundrechtseingriffe kritisiert.
- Der Rechtsschutzbeauftragte soll die Interessen Betroffener wahren, wird aber von Richtern kritisch befragt.
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