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„Lamahirte“: Like zu Kommentar gegen Bohrn Mehna war nicht strafbar, das nützt der FPÖ [premium] (opens original article in a new tab)

TL;DR

Das Oberlandesgericht Wien entschied, dass ein Like zu einem bösen Kommentar keine Ehrenbeleidigung darstellt. Der Kommentar wurde als freie Meinungsäußerung angesehen, und das Urteil ist rechtskräftig.

  • Oberlandesgericht Wien entschied, dass ein Like zu einem bösen Kommentar keine Ehrenbeleidigung darstellt.
  • Der Kommentar bezeichnete das Ehepaar Bohrn Mena als linksradikale Spielwiese und wurde als freie Meinungsäußerung angesehen.
  • Das Urteil ist rechtskräftig, da das Liken des Kommentars nicht strafbar war.

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