„Lamahirte“: Like zu Kommentar gegen Bohrn Mehna war nicht strafbar, das nützt der FPÖ [premium] (opens original article in a new tab)
Das Oberlandesgericht Wien entschied, dass ein Like zu einem bösen Kommentar keine Ehrenbeleidigung darstellt. Der Kommentar wurde als freie Meinungsäußerung angesehen, und das Urteil ist rechtskräftig.
- Oberlandesgericht Wien entschied, dass ein Like zu einem bösen Kommentar keine Ehrenbeleidigung darstellt.
- Der Kommentar bezeichnete das Ehepaar Bohrn Mena als linksradikale Spielwiese und wurde als freie Meinungsäußerung angesehen.
- Das Urteil ist rechtskräftig, da das Liken des Kommentars nicht strafbar war.
Conversation
No comments yet
Threaded discussion is coming next — this is where the community conversation about this story will live.