Kindergeld: Papa patzte beim Umzug und verliert den Anspruch [premium] (opens original article in a new tab)
Ein Vater verlor den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld, weil er seine neue Wohnadresse zu spät meldete. Die Mutter und der Sohn waren bereits früher umgemeldet, wodurch die Karenzzeit nicht erfüllt wurde. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass der Fehler beim Vater lag.
- Vater verlor Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld durch verspätete Ummeldung seiner neuen Wohnadresse.
- Mutter und Sohn waren vor dem Vater umgemeldet, wodurch die Karenzzeit nicht erfüllt wurde.
- Laut OGH lag der Fehler eindeutig beim Vater, Kulanz ist in diesem Fall nicht vorgesehen.
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