Fürst darf weiter mit „Erfinder der Salzburger Mozartkugel“ werben [premium] (opens original article in a new tab)
Das Landesgericht Salzburg hat entschieden, dass die Konditorei Fürst weiterhin die Bezeichnung „Erfinder der Salzburger Mozartkugel“ verwenden darf. Das Gericht bestätigte, dass Paul Fürst die heute bekannte Mozartkugel um 1890 erfand. Die Konkurrentin Holzermayr will ein Gutachten zum Rezept von Fürst einfordern.
- Das Landesgericht Salzburg hat eine einstweilige Verfügung gegen die Konditorei Fürst abgewiesen, die die Verwendung der Bezeichnung „Erfinder der Salzburger Mozartkugel“ untersagen sollte.
- Das Gericht bestätigte, dass Paul Fürst die heute bekannte Mozartkugel um 1890 erfand, während die 1881 von Rudolf Baumann beworbenen Kugeln nicht als moderne Mozartkugeln gelten.
- Die Konkurrentin Holzermayr will ein Gutachten zum Rezept von Fürst einfordern, da es nur als digitales Foto vorliegt.
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