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Die Pressediepresse.com

Familienangelegenheit: Streich oder Straftat? [premium] (opens original article in a new tab)

TL;DR

Ein Schulstreich an einer Wiener Schule verursachte hohe Schäden und rechtliche Konsequenzen. Jugendliche können durch Diversion strafrechtlich verschont werden, müssen aber Schäden ersetzen. Hundehalter haften für Schäden durch ungestüme Hunde, und Drohnenflug im Stadtgebiet ist reguliert.

  • Schulstreich führte zu schweren Schäden und sechsstelligen Kosten.
  • Jugendliche können durch Diversion strafrechtlich verschont werden, müssen aber Schäden ersetzen.
  • Hundehalter haftet für Schäden durch ungestüme Hunde, auch wenn Kinder mit dem Tier spazieren gehen.
  • Drohnenflug im Stadtgebiet ist reguliert und erfordert eine Lizenz sowie Versicherung.

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