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Die Pressediepresse.com

Betriebskosten bei Mitwohnungen: Wer muss eigentlich für den Aufzug zahlen? [premium] (opens original article in a new tab)

TL;DR

Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass Aufzugskosten in Wohnhäusern nicht automatisch auf alle Mieter übertragen werden können, wenn nicht alle eine Nutzungsmöglichkeit haben.

  • In Wohnhäusern mit mehreren Stockwerken können Aufzugskosten zu Konflikten zwischen Mietern und Vermietern führen.
  • Der Oberste Gerichtshof entschied, dass der Aufzug eine Gemeinschaftsanlage ist, aber nicht alle Mieter für die Kosten verantwortlich sind.
  • Die Vermieterin muss die Kosten für den Aufzug selbst tragen, wenn sie anderen Mietern die Nutzung nicht erlaubt.

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