Vergewaltigungsprozess um Drogenparty bei drei jungen Musikproduzenten (opens original article in a new tab)
Drei junge Musikproduzenten stehen vor Gericht, nachdem sie einer Vergewaltigung beschuldigt wurden. Sie bestreiten die Anschuldigungen und behaupten, dass die Frauen einvernehmlich mitwirkten. Der Senat entschied, dass keine Vergewaltigung stattfand, da keine Beweise für Zwang oder Heimlichkeit vorliegen. Der Zweitangeklagte wurde für Drogenhandel und der Drittangeklagte für Waffenbesitz und gefährliche Drohung verurteilt.
- Drei junge Musikproduzenten werden wegen Vergewaltigung angeklagt, bestreiten jedoch einvernehmliche Handlungen.
- Die Angeklagten behaupten, dass eine der Frauen eine Überdosis erlitt und die anderen Frauen aktiv mitwirkten.
- Der Senat entschied, dass keine Vergewaltigung stattfand, da keine Beweise für Zwang oder Heimlichkeit vorliegen.
- Der Zweitangeklagte wurde für Drogenhandel und der Drittangeklagte für Waffenbesitz und gefährliche Drohung verurteilt.
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