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Verbot, bei der Konkurrenz zu arbeiten? Höchstgericht zieht neue Grenzen in Arbeitsverträgen (opens original article in a new tab)

TL;DR

Der Oberste Gerichtshof hat eine Klage abgewiesen, da eine sogenannte 'Mitarbeiterschutzklausel' in Wirklichkeit eine Konkurrenzklausel war, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach. Die Klausel verbot dem Arbeitnehmer, ehemalige Kollegen zu kontaktieren oder zu beschäftigen, was als Einschränkung der Erwerbstätigkeit angesehen wurde. Das Gesetz erlaubt Konkurrenzklauseln nur unter strengen Bedingungen, wie einem Mindestentgelt von 4620 Euro, einer Frist von einem Jahr und einer Einschränkung auf den Geschäftszweig des Arbeitgebers.

  • Oberster Gerichtshof lehnt Klage ab, weil Konkurrenzklausel nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach.
  • Mitarbeiterschutzklausel wurde als Konkurrenzklausel betrachtet, wenn sie die Erwerbstätigkeit einschränkt.
  • Gesetzliche Vorgaben für Konkurrenzklauseln beinhalten Mindestentgelt, Frist und Geschäftszweig.
  • Konkurrenzklauseln sind nur in engen Grenzen erlaubt und dürfen den Angestellten nicht unbillig behindern.

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