Neue Regeln beim Energieausweis treten mit 1. Juli in Kraft (opens original article in a new tab)
Mit 1. Juli 2026 treten neue Regeln beim Energieausweis in Kraft, die unter anderem die Vorlage bei Verlängerung von Mietverträgen vorsehen und die Angabe der Gesamtenergieeffizienzklasse in Immobilieninseraten verpflichtend machen.
- Neue Regeln beim Energieausweis treten mit 1. Juli 2026 in Kraft
- Energieausweis muss bei Neuvermietung, Verkauf und Verlängerung von Mietverträgen vorgelegt werden
- Gesamtenergieeffizienzklasse muss in Immobilieninseraten angegeben werden
- Digitale Vorlage des Energieausweises ist die Regel, Papierausweis auf Wunsch zulässig
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