Bohrn Mena verliert weitere "Like"-Klage (opens original article in a new tab)
Das Oberlandesgericht Wien entschied, dass ein 'Gefällt mir' unter einem beleidigenden Kommentar nicht strafbar ist. Das Gericht betonte, dass ein 'Like' einen diffusen Charakter hat und nicht als vollständige Zustimmung zum Kommentar interpretiert werden kann. Der Fall betrifft den Publizisten Sebastian Bohrn Mena, der ein 'Like' als Beleidigung verfolgen wollte.
- Oberlandesgericht Wien entschied, dass ein 'Gefällt mir' unter einem beleidigenden Kommentar nicht strafbar ist.
- Das Gericht betonte, dass ein 'Like' einen 'diffusen Charakter' habe und nicht als vollständige Zustimmung zum Kommentar interpretiert werden könne.
- Der Fall betrifft den Publizisten Sebastian Bohrn Mena, der ein 'Like' als Beleidigung verfolgen wollte.
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